Ihre Kraft und Ihre Fähigkeiten lassen nach oder Sie sind beim Erledigen alltäglicher Aufgaben eingeschränkt? Sie möchten aber weiterhin selbstbestimmt in Ihrem gewohnten Umfeld leben? Sie wünschen sich Entlastung im Haushalt und liebevolle Unterstützung bei notwendigen oder liebgewonnen Erledigungen und Tätigkeiten? Eine Bezugsperson, mit der Sie reden können und die Sie bei Freizeitaktivitäten begleitet? Sie haben bereits über eine Haushaltshilfe nachgedacht? – Dafür gibt es Hilfe zuhaus’. Unser Team aus geschulten Alltags- und Haushaltshilfen unterstützt Sie bei allen Ihren Anliegen.
Unser Beitrag für Ihr stabiles Lebensumfeld: Hilfe zuhaus’ bietet bedürftigen und dementen Menschen ab Pflegegrad 1 in Potsdam-Mittelmark, vorwiegend in Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und Umgebung, alltagsunterstützende Dienstleistungen, die wir im Rahmen des gesetzlich garantierten Entlastungsbetrags von 125 Euro im Monat über Ihre Pflegekasse abrechnen können. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Wann und wofür Sie uns brauchen – wir sind gleich da: Uns liegt Ihr Wohlbefinden am Herzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bestens geschult und leisten sehr gerne persönliche Unterstützung. Ihr persönlicher Alltagshelfer oder Ihre Alltagshelferin geht fürsorglich und empathisch auf Sie ein, um mit Ihnen zusammen Ihren Alltag ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Eine Haushaltshilfe für Ihre Entlastung
Gemeinsam fällt es viel leichter, Wohnung, Haus und Garten in Ordnung zu halten. Entdecken Sie unsere Angebote zur Haushaltshilfe.
Alltags- und Freizeitbegleitung
In Gesellschaft macht das Leben einfach mehr Spaß. Seien es Erledigungen, Arztbesuche oder ein Konzert – wir begleiten Sie. Erfahren Sie mehr unter Alltagsbegleitung.
Anbieter
Hilfe zuhaus’
Dr. Jutta Kleber UG
(haftungsbeschränkt)
Ambulanter Betreuungs- und Hilfedienst
Anschrift / Kontakt
Koblenzer Str. 11 | 10715 Berlin
Tel. 030 23 52 15 51
mobil 0163 202 69 13
Fax 030 23 52 15 52
E-Mail mail@hilfezuhaus.de
Zulassung
Die Angebote von Hilfe zuhaus’ sind vom Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg als alltagsunterstützende Angebote (AUA) nach § 45a SGB XI anerkannt.