Durch die Anerkennung als AUA (alltagsunterstützendes Angebot) von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg nach § 45a können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 den sog. Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 € für unsere Leistungen einsetzen. Sie können für den Entlastungsbetrag monatlich ca. 3,5 Stunden unserer Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn Ihnen die Pflegegrade 2 bis 5 zuerkannt wurden, stehen ihnen in der Häuslichkeit zusätzlich die Gelder der Verhinderungs- und der anteiligen Kurzzeitpflege zur Finanzierung unserer alltagsunterstützenden Angebote zur Verfügung (jährlich bis zu 2.418 €) sowie monatlich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen, deren Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängig ist.
Sollte eine Finanzierung durch die Budgets der Pflegekassen nicht in Frage kommen, können Sie jederzeit auch als Selbstzahler*in die Vorteile unserer Angebote nutzen.
Gerne besprechen wir mit Ihnen die passgenaue Lösung für Ihre Bedürfnisse und machen Ihnen Ihr persönliches Angebot.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gleich da.
Anbieter Hilfe zuhaus’ Dr. Jutta Kleber UG (haftungsbeschränkt) Ambulanter Betreuungs- und Hilfedienst
Anschrift / Kontakt Koblenzer Str. 11 | 10715 Berlin Tel. 030 23 52 15 51 mobil 0163 202 69 13 Fax 030 23 52 15 52 E-Mail mail@hilfezuhaus.de
Zulassung Die Angebote der Hilfe zuhaus´ sind vom Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg sowie vom Senat von Berlin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung als alltagsunterstützende Angebote (AUA) nach § 45a SGB XI anerkannt.